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   BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 128/05   

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https://dejure.org/2009,12338
BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 128/05 (https://dejure.org/2009,12338)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2009 - Xa ZR 128/05 (https://dejure.org/2009,12338)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2009 - Xa ZR 128/05 (https://dejure.org/2009,12338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    IntPatÜbkG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IntPatÜbkG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent für ein Verfahren zum Übertragen kodierter Daten, da der Gegenstand des Patentanspruchs neu ist und auf erfinderischer Tätigkeit beruht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.2003 - X ZR 128/03

    Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend einen Leuchter mit

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 128/05
    Über die Klage ist trotz des Nichterscheinens der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung durch streitiges Endurteil zu entscheiden (BGH, Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät; v. 18.11.2003 - X ZR 128/03, Mitt. 2004, 171, 172 - Leuchter).
  • BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92

    "Tracheotomiegerät"; Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Säumnis

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 128/05
    Über die Klage ist trotz des Nichterscheinens der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung durch streitiges Endurteil zu entscheiden (BGH, Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät; v. 18.11.2003 - X ZR 128/03, Mitt. 2004, 171, 172 - Leuchter).
  • BPatG, 01.02.2018 - 2 Ni 6/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Rechtskraft von Entscheidungen im

    In dem darauffolgenden Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (Az. Xa ZR 128/05) erging ein Urteil (vgl. die von der Klägerin zu 2 eingereichte Anlage NK11), mit dem das Streitpatent entgegen der ursprünglichen Entscheidung des Bundespatentgerichts nur teilweise für nichtig erklärt wurde.

    Den Klagen steht nicht die Rechtskraft der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. Xa ZR 128/05) entgegen.

    Eine solche Auslegung steht nicht im Widerspruch zur Begründung des Bundesgerichtshofs für die Patentfähigkeit in der das Streitpatent betreffenden Entscheidung Xa ZR 128/05 (NK11), da der beanspruchte Empfänger über das Bekannte hinaus eben gerade für Bilder ausgelegt sein soll, bei denen jedes einzelne die drei Parameter mitbringt, was nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs bereits für die zwei Parameter "Lage" und "Größe" nicht nahelag.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner das Streitpatent betreffenden Entscheidung Xa ZR 128/05 festgestellt hat, ist hier als zuständiger Fachmann ein Hochschul- oder Fachhochschulabsolvent der Fachrichtung Mathematik, Informatik, Technische Informatik oder Elektrotechnik mit Erfahrung auf dem Gebiet der digitalen Fernsehtechnik anzusehen, vgl. NK11 S. 11 zweiter vollständiger Satz.

    der BGH-Entscheidung Xa ZR 128/05 (NK11) hingewiesen, denen sich der Senat anschließt.

    Im früheren Nichtigkeitsverfahren Xa ZR 128/05 ist der Bundesgerichtshof nach Befragung des gerichtlichen Sachverständigen, der selbst an der Entwicklung dieses Standards beteiligt war, zu der Überzeugung gelangt, dass dieser Entwurf (dortige NK6) jedenfalls am 13. November 1994 und damit vor dem Prioritätstag des Streitpatents der Fachöffentlichkeit allgemein zugänglich war (vgl. NK11 S. 12 Abs. 3).

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Gegen eine Vernichtungswahrscheinlichkeit spricht hier, dass die Schutzfähigkeit des Klagepatents in der nunmehr erteilten Fassung bereits vom Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 17.09.2009 - Xa ZR 128/05- juris) bejaht wurde.
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